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Grafik: ÖRK/Luca Papay

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NEUN SINNVOLLE MONATE

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ZIVILDIENSTSERVICEAGENTUR


Die Zuweisung zu einer Zivildiensteinrichtung erfolgt durch die Zivildienstserviceagentur. Diese Bundesbehörde ist für den Vollzug des Zivildienstgesetzes (ZDG) zuständig, sie ist der Bundesministerin für Inneres untergeordnet und hat ihren Sitz in Wien.

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